Herzog erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage der folgenden Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen. Mit der Kontaktaufnahme mit Herzog anerkennt der Fahrgast die gegenständlichen Allgemeinen Geschäfts- & Beförderungsbedingungen als Vertragsbestandteil und damit als verbindlich an.
GENDER ERKLÄRUNG
Zur besseren Lesbarkeit werden auf dieser Website personenbezogene Bezeichnungen, die sich zugleich auf Frauen und Männer beziehen, generell nur in der im Deutschen üblichen männlichen Form angeführt, also z.B. „Partner“ statt „PartnerInnen“ oder „Partnerinnen und Partner“. Dies soll jedoch keine Geschlechterdiskriminierung oder eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes zum Ausdruck bringen, sondern dient der besseren Lesbarkeit.
SICHERHEIT
Bitte beachten Sie alle Hinweise und Empfehlungen der Schiffsführer.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit haben wir für Sie und Ihre Kinder ausreichend Rettungswesten an Bord. Kinder bis 6 Jahren müssen diese tragen. Für ältere Kinder und Erwachsene ist das Tragen der Rettungsweste bei Tageslicht freiwillig. Bei Nachtfahrten müssen alle Fahrgäste Rettungswesten anlegen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit. Danke für Ihre Verständnis.
BUCHUNG und GEBÜHREN
Wir können bis zu 10 Personen gleichzeitig befördern.
Es gelten grundsätzlich die aktuellen Preise auf der Website www.bootstaxiwoerthersee.at
Wir sind jedoch sehr flexibel und erfüllen gerne Sonderwünsche. So bieten wir ausgiebige, unterhaltsame und interessanten Rundfahrten auf Ihre Wünsche zugeschnitten an. Bitte rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Nachricht: +43 664 8541414.
STORNO
Wir bieten ein kostenloses Storno bis 24 Stunden vor Abholung an. Danach verrechnen wir 50 % des Fahrtpreises.
UMBUCHUNG
Sie haben die Möglichkeit Ihre Fahrt bis zu 24 Stunden vor Abholung zu verschieben. Verfügbarkeit eines Ersatztermins vorausgesetzt. Herzog ist nicht verpflichtet, einen Ersatztermin anzubieten.
RÜCKERSTATTUNG
Sollte eine Fahrt aus Betriebsgründen (wie insbesondere behördliche Schifffahrtssperre, technisches Gebrechen, Schlechtwetter etc.) oder infolge höherer Gewalt ausfallen, wird der Fahrpreis rückerstattet. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche wird jedoch einvernehmlich ausgeschlossen.
WETTER
Sicherheit geht vor. Das Wetter am Wörthersee kann sich sehr rasch ändern. Herzog behält sich vor, Fahrten gegebenenfalls auch sehr kurzfristig zu stornieren.
Am Wasser und durch den Fahrtwind kann es kalt sein oder bei überraschendem Regen nass. Bitte bringen Sie entsprechende Kleidung mit. Auch Sonnenschutz wird empfohlen.
AUFENTHALT AN BORD
Während der Fahrt dürfen Fahrgäste aus Sicherheitsgründen ihre Sitzplätze nicht verlassen. Den Anweisungen des Schiffsführers ist unbedingt Folge zu leisten. Getränke und Lebensmittel dürfen nicht an Bord mitgenommen oder dort konsumiert werden. Aus- und Einsteigen erst nach Aufforderung durch den Schiffsführer.
Zerbrechliche Gegenstände, insbesondere Glasflaschen und Gläser dürfen nicht mit an Borg genommen werden.
Die Schiffsführer sind für Ihre Sicherheit verantwortlich. Bitte nehmen Sie deren Empfehlungen und Anweisungen ernst.
RAUCHVERBOT
An Bord herrscht absolutes Rauchverbot.
FILM- und FOTOAUFNAHMEN
Passagiere erklären sich mit Foto- und Filmaufnahmen an Bord sowie der anschließenden Verwendung und Publizierung einverstanden, ohne daraus Ansprüche – aus welchem Grund auch immer – geltend zu machen.
MITGEBRACHTE FAHRZEUGE
Fahrräder, Kinderwägen, Scooter etc. können nur unter bestimmten Bedingungen mittransportiert werden. Bitte weisen Sie bei Ihrer Buchung darauf hin. Die Schiffsführer entscheiden dann, ob und welche Fahrzeuge an Bord gebracht und mitgenommen werden können.
TIERE
Ihr Hund kann gerne mit. An der Leine. Sofern er sauber ist. Eventuelle Verunreinigungen werden auf Kosten des Hundehalters beseitigt. Transport anderer Tiere auf Anfrage.
ABHOLORT
Im Rahmen Ihrer Buchung vereinbaren wir, wo genau wir Sie abholen. Zur Orientierung senden wir Ihnen auch gerne einen Google Maps Link.
Bei den meisten Lokalen, Hotels und Pensionen kann Ihr Taxiboot Sie direkt am Steg abholen. Auch bei den meisten öffentlichen Anlegestellen, können wir Sie aufnehmen. Es kann jedoch vorkommen, dass wir Sie nicht unmittelbar an dem von Ihnen gewünschten Platz aufnehmen oder aussteigen lassen können. Bitte haben Sie Verständnis, wenn das Taxiboot an der nächstgelegenen Möglichkeit anlegt.
ABLEHNUNG
Der Schiffsführer ist berechtigt, zur Wahrung der Sicherheit und aus welchem Grunde auch immer, ohne sich erklären zu müssen, eine Fahrt abzulehnen.
WASSERSPORT
Wir selbst bieten ausschließlich Wakesurfen an. Unser Boot, das Tigé Z1 ist speziell für das Wakesurfen konstruiert und bietet eine programmierbare Welle, genau richtig für Ihre Ansprüche. Und zwar sowohl für Profis als auch für Anfänger.
Wakesurfen ist recht leicht zu erlernen und sehr sicher, insbesondere weil die Fahrtgeschwindigkeit unter 20 km/h liegt.
Verrechnet wird ausschließlich jene Zeit, in der sich der Surfer im Wasser oder auf dem Brett befindet. Und zwar fair, mit Minutengenauer Abrechnung.
Wenn Sie gerne Wasserski, Wakeboard, Fallschirm, Reifen und ähnliches fahren möchten, holt Sie ein Boot unseres jeweiligen regionalen Partners ab.
I.
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1. Anwendungsbereich
Unter Vorbehalt von Punkt 1 Abs. b finden die nachfolgenden Bedingungen auf jede, von der Herzog ausgeführten Personenbeförderung und Wassersportanbote, einschließlich aller zugehörigen Dienstleistungen, Anwendung.
Erfolgt die Beförderung auf Grund eines Chartervertrages, so steht sie unter alleiniger Verantwortung und zu Beförderungsbedingungen des Charterers des befördernden Schiffes. Die nachfolgenden Bedingungen gelten in diesem Fall nur insoweit, als sie den Bedingungen des Chartervertrages nicht widersprechen. In derartigen Fällen handelt Herzog übernimmt keine Verantwortung für während der Beförderung oder durch die Beförderung auftretenden Personen- oder Sachschäden.
2. Beförderung
Herzog übernimmt die Beförderung von Personen oder lebenden Tieren auf Grund der dieser Beförderungsbedingungen und den sonstigen Bedingungen auf www.bootstaxiwoerthersee.at
Die Beförderung oder Weiterbeförderung von Personen oder Tieren kann von Herzog, ohne Ansprüche auf Schadenersatz jederzeit abgelehnt werden.
3. Beschwerden
Meinungsverschiedenheiten oder sonstige Differenzen zwischen dem Fahrgast und den Schiffsführern entscheidet der Geschäftsführer. Unser oberstes Ziel ist es, Ihnen ein einzigartiges Erlebnis zu bieten. Wir hoffen, dass Sie uns weiterempfehlen, daher bemühen wir uns alle, Ihre Wünsche zu erfüllen.
Wenn der Passagier während der Reise Anlass zu einer Beschwerde findet, muss er diese umgehend dem Schiffsführer vortragen. Schiffsführer können die Beschwerde entgegennehmen, sind aber nicht ermächtigt, Ansprüche im Namen von Herzog anzuerkennen.
Ansprüche sind unter Angabe der Gründe für den Entschädigungsanspruch bei Herzog innerhalb von zwei Wochen nach der Fahrt schriftlich unter office@bootstaxiwoerthersee.at geltend zu machen, widrigenfalls sie nicht anerkannt werden können, außer der Fahrgast beweist, dass er ohne Verschulden daran gehindert war, die Frist einzuhalten.
Wenn Fahrgäste vollständig oder teilweise auf einen Bestandteil der Fahrt verzichten, der im Ticketpreis enthalten ist, kann von Herzog kein Preisminderungsanspruch anerkannt werden.
4. Haftung
Herzog haftet für Schäden, die ein Passagier erleidet, wenn Herzog oder deren Erfüllungsgehilfen an der Verursachung des Schadens ein grobes Verschulden trifft (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).
Herzog haftet nicht für Unglücks- und Schadensfälle, die durch Eigenverschulden der Betroffenen- insbesondere durch Außerachtlassung bestehender Vorschriften oder Nichtbefolgung von Anweisungen des Schiffspersonals, durch höhere Gewalt oder durch betriebsfremde Personen und deren Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Hat der Betroffene einen Schaden schuldhaft mit verursacht, so ist § 1304 ABGB sinngemäß anzuwenden.
Für Gepäckschäden – dazu zählen auch Fahrräder - wird keine Haftung übernommen.
5. Verjährung
Alle Ansprüche des Passagiers - gleichgültig welcher Art - verjähren nach sechs Monaten.
6. Fahrzeiten, Verspätungen
Ausfall und Verspätung begründen keinerlei Ansprüche gegenüber Herzog. Insbesondere wird die Erreichung von Anschlüssen an andere Verkehrsmittel (insbesondere Schiff, Eisenbahn, Autobus, Flugzeug) und die Weiterbeförderung bei versäumten Anschlüssen nicht gewährleistet. Ebenso ist Herzog nicht verpflichtet, das verspätete Eintreffen anderer Verkehrsmittel abzuwarten.
7. Bezahlung
Fahrpreis, Tarif, Zahlungsmittel. Wir akzeptieren Bargeld, Kreditkarten, Paypal und alle gängigen digitalen Zahlungsmethoden.
8. Ausschluss von der Beförderung
Von der Beförderung ausgeschlossene oder bedingt zur Beförderung zugelassene Personen:
Personen, welche die vorgeschriebene Ordnung nicht beachten oder sich den Anordnungen der Schiffsführer nicht fügen, ferner offensichtlich betrunkene Personen und solche, die den Anstand verletzen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden. Sie haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Fahrpreises oder auf eine sonstige Entschädigung.
Wird der Ausschließungsgrund erst unterwegs wahrgenommen, oder tritt er erst unterwegs ein, so hat der Fahrgast über Aufforderung des Schiffsführers bei der nächsten Anlegestelle das Schiff zu verlassen. Solche Personen haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Fahrpreises oder auf eine sonstige Entschädigung.
Den Passagieren ist die Konsumation von mitgebrachten Speisen oder Getränken verboten, soweit hierdurch die Ordnung und Sicherheit an Bord gefährdet wird. Zuwiderhandelnde können nach fruchtloser Abmahnung von der Beförderung ausgeschlossen werden. Eine diesbezügliche Beurteilung liegt ausschließlich und endgültig im Ermessen des Schiffsführers.
9. Mitnahme von Hunden und anderen Tieren
Hunde und andere lebende Tiere, die ohne Gefährdung oder Belästigung der Reisenden auf Personenschiffen befördert werden können, dürfen gegen Entrichtung des im Fahrplan angeführten Fahrpreises mitgeführt werden.
Die Tiere sind vom Passagier selbst zu beaufsichtigen. Hunde sind anzuleinen und mit einem beißsicheren Maulkorb zu versehen.
Herzog haftet für die beförderten Tiere und für die durch diese verursachten Schäden nicht. Dagegen haftet der Eigentümer bzw. der Führer der Tiere für alle Schäden und Verunreinigungen, die durch diese verursacht werden.
10. Leistungsänderungen
Der Schiffsführer hat das Recht, gegebenenfalls auch ohne vorherige Ankündigung, die Fahrtroute zu ändern, die Geschwindigkeit zu reduzieren, Stationen auszulassen oder andere anzulaufen, anderen Schiffen Hilfe zu leisten, andere Schiffe zu schleppen oder sich schleppen zu lassen, mit oder ohne Lotsen zu fahren, ohne dass aus derartigen Maßnahmen Ersatzansprüche irgendwelcher Art abgeleitet werden können. Der Schiffsführer hat den Passagieren die Änderung und die dafür maßgeblichen Umstände nach Möglichkeit unverzüglich mitzuteilen.
11. Höhere Gewalt, nicht vorhersehbare Umstände
Im Falle von Naturgewalten, Anordnungen von Regierungen, Streik, politischen Unruhen, Krieg, technischen Defekten oder anderen Umständen, die Herzog nicht zu vertreten hat, ist Herzog insbesondere zu nachfolgenden Maßnahmen berechtigt:
- die Fahrt zu verschieben, zu verkürzen oder ganz ausfallen zu lassen;
- die Fahrt in anderen als den angekündigten Anlegestellen beginnen oder enden zu lassen;
- für das im Reisevertrag bezeichnete Schiff ein anderes, für die Erfüllung dieses Vertrages geeignetes einzusetzen, unabhängig davon, ob dieses Eigentum von Herzog oder ob es gleicher Art und Größe ist;
12. Haftung
Herzog haftet für die Einhaltung der branchenüblichen Normen bei der Erbringung ihrer Leistung.
Der Passagier muss einen etwaigen Schaden, gleich welcher Art, aus dem sich die Ansprüche gegen Herzog und das Personal ergeben können, sofort nach seiner Entdeckung, spätestens aber bis zum Verlassen des Schiffes am Ankunftsort, dem Zahlmeister oder Schiffsführer anzeigen.
13. Versicherung
Herzog hat sämtlich für das Gewerbe übliche Versicherungen abgeschlossen.
14. Gepäck
Ausgeschlossene Gegenstände
Von der Beförderung ausgeschlossen sind Gegenstände, die geeignet sind, die Mitreisenden zu gefährden, ihnen lästig zu fallen oder in irgendeiner anderen Weise Schaden zu verursachen, sowie Gegenstände, die sich nach ihrer Beschaffenheit zur Beförderung mit Personenschiffen nicht eigenen.
Fahrgäste, die solche Gegenstände dennoch mitführen, können ohne Anspruch auf Erstattung der Fahrt- oder der Gepäcksgebühren oder auf eine sonstige Entschädigung von der Fahrt bzw. Weiterfahrt ausgeschlossen werden.
Für Schäden jedweder Art, welche durch verbotswidrig mitgeführte Gegenstände verursacht werden, haftet ausschließlich der Passagier. Eine Haftung von Herzog ist ausgeschlossen.
Jeder Passagier kann Gegenstände, die zu seinem Gebrauch für die Reise bestimmt- und erforderlichenfalls entsprechend verpackt sind, auf das Schiff mitnehmen, sofern die Mitnahme nicht den Bestimmungen unter Abs. 1 widerspricht.
Der Fahrgast kann leicht unterzubringende Gepäcksstücke auf eigene Gefahr an Bord bei sich behalten (kleines Handgepäck), sofern dadurch weder ein anderer Sitzplatz belegt noch die Bewegungsfreiheit auf dem Schiff behindert wird.
Herzog haftet für Schäden an mitgeführtem Gepäck nur dann, wenn sie nachweisbar auf ihr grobes Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) zurückzuführen sind. Für das Verladen, Ausladen oder Umladen des mitgeführten Gepäcks hat der Fahrgast Sorge zu tragen. Erfolgt allenfalls beim Verladen, Ausladen oder Umladen des Gepäcks eine Unterstützung des Fahrgastes durch Schiffspersonal, so stellt diese einen rein freiwilligen Dienst dar. Herzog haftet nicht für Schäden, die aus diesem Anlass am Gepäck verursacht werden, gleichgültig ob das Schiffs- oder Stationspersonal ein Verschulden trifft oder nicht.
15. Verlorene oder zurückgelassene Gegenstände
Wer auf dem Boot verlorene oder zurückgelassene Gegenstände findet, wird gebeten, diese - ohne Anspruch auf Finderlohn - dem Schiffsführer zu übergeben. Verluste sind dem Schiffsführer anzuzeigen.
16.
Bei Verschmutzung des Bootes und dessen Einrichtungen ist sofort eine Entschädigungs- bzw. Reinigungstaxe von € 100,- zu entrichten. Über den bezahlten Betrag wird eine Bestätigung ausgefolgt. Herzog behält sich vor, einen darüber hinausgehenden Reinigungsaufwand dem Verursacher gesondert in Rechnung zu stellen.
Bei Beschädigung des Bootes oder dessen Einrichtungen ist das Schiffs- und Stationspersonal berechtigt, Namen und Anschrift des Schadensverursachers aufzunehmen und ihn von der Weiterbeförderung auszuschließen bzw. ihn den zuständigen behördlichen Organen zu übergeben.
17. GERICHTSSTAND UND GELTENDES RECHT
Für alle entstehenden Rechtsstreitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichts in Klagenfurt am Wörthersee vereinbart. Zur Anwendung gelangt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechtes.
18. Gewinnspiele
Herzog veranstaltet Gewinnspiele und ähnliches. Es gibt keine Anspruch und keine Verpflichtung zur Teilnahme. Es gibt keinerlei Anspruch auf einen Gewinn.
Erzielte Gewinnen müssen innerhalb der Saison des laufenden Jahres konsumiert werden.
Wenn Sie Fragen haben, bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren: office@bootstaxiwoerthersee.at